Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02/2017

§ 1 Anwendungsbereich

  • Die TeamFON GmbH (nachfolgend TEAMFON) bietet ausschließlich Unternehmern (im Sinne des § 14 BGB) einen Dienst (nachfolgend TEAMFON-Dienst) an, der das Führen von Telefongesprächen über das Internet (VoIP) gestattet. Im Weiteren stellt TEAMFON auf Wunsch einen DSL-Anschluss (nachfolgend TEAM-DSL) bereit, über den der Nutzer Zugang zum Internet bekommen kann. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen TEAM-FON und dem Nutzer in Bezug auf den TEAMFON-Dienst sowie die Bereitstellung und Nutzung von TEAM-DSL.
  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn TEAMFON diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Vertragsschluss

  • Die Nutzung des TEAMFON-Dienstes und die Bereitstellung von TEAM-DSL setzen den Abschluss eines Nutzungsvertrages voraus. Von TEAMFON unterbreitete Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass TEAMFON die schriftliche Bestellung des Nutzers bestätigt oder mit Freischaltung des Dienstes/ Anschlusses.
  • Nach Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Nutzer seine Zugangsdaten, mit denen er den Dienst aktivieren und nutzen kann.

§ 3 Vertragsgegenstand

  • Mit dem TEAMFON-Dienst ermöglicht TEAMFON dem Nutzer das Führen von Gesprächen über das Internet. Die einzelnen Leistungsmerkmale des TEAMFON-Dienstes ergeben sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung.
  • Die Inanspruchnahme des TEAMFON-Dienstes setzt das Vorhandensein eines geeigneten DSL-Anschlusses sowie bestimmter Hard- und Software beim Nutzer voraus. Alle technischen und sonstigen Voraussetzungen finden sich in der Leistungsbeschreibung..
  • TEAM-DSL: TEAMFON stellt auf Wunsch dem Nutzer einen TEAM-DSL-Anschluss zur Verfügung. Die einzelnen Leistungsmerkmale des TEAM-DSL-Anschlusses ergeben sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
  • TEAMFON erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen des zurzeit technisch und betrieblich Möglichen. Da die Leistungen über das Internet erbracht werden, kann es zu Unterbrechungen, Beschränkungen oder Beeinträchtigungen des Dienstes kommen, die nicht im Einflussbereich von TEAMFON liegen.
  • Stellt TEAMFON nach dem Vertrag nur den TEAMFON-Dienst, nicht aber den DSL-Anschluss zur Verfügung, so haftet TEAMFON nur für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Dienstes, nicht aber für etwaige Störungen und Ausfälle des DSL-Anschlusses. bzw. -netzes.
  • TEAMFON behält sich vor, einzelne Zielrufnummern oder Zielrufnummerngruppen (insbesondere Premiumdienste) zu sperren. TEAMFON wird dabei die Interessen des Nutzers berücksichtigen. Auf Verlangen teilt TEAMFON dem Nutzer mit, welche Nummern von der Sperrung betroffen sind.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  • Der Nutzer hat bei der Beauftragung die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sachlich richtig und vollständig anzugeben. Ändern sich diese Daten während der Dauer des Vertrages, so hat dies der Nutzer TEAMFON unverzüglich mitzuteilen. Auf die nachfolgende Ziffer 10 wird ausdrücklich hingewiesen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, den TEAMFON-Dienst/ TEAM-DSL entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, über den TEAMFON-Dienst/ TEAM-DSL keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie keine gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, unter Nutzung des TEAMFON-Dienstes/ TEAM-DSL jugendgefährdende, kinderpornografische, extremistische oder rassistische Inhalte zu verbreiten, Dritte zu bedrohen oder zu belästigen (z.B. durch sog. „cold-calls“ oder „Telefon-Spamming”) und/ oder Schadsoftware (Trojaner, Viren) oder unerwünschte Werbung (Spam) zu versenden.
  • Verwendet der Nutzer eine Anrufweiterleitung, so hat er sicherzustellen, dass der Inhaber der Empfangsstelle, an die die Anrufe weiter geleitet werden, mit der Weiterleitung einverstanden ist.
  • Der Nutzer stellt TEAMFON von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten gegen TEAMFON wegen des Missbrauchs des TEAMFON-Dienstes und/oder TEAM-DSL durch den Nutzer erhoben werden.
  • Der Nutzer ist nicht berechtigt, den TEAMFON-Dienst und/oder TEAM-DSL ohne schriftliche Zustimmung von TEAMFON Dritten zur Verfügung zu stellen oder Rechte und/ oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Dritte sind auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
  • Der Nutzer hat jede Störung, Änderung oder Schädigung des Netzes/ Dienstes zu unterlassen.
  • Der Nutzer hat seine Daten täglich in geeigneter Form zu sichern, damit diese jeder-zeit mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  • Der Nutzer darf die vertraglichen Leistungen nur zum Aufbau von über das Endgerät hergestellter Verbindungen und nicht zum Aufbau von Standleitungen, Datenfestverbindungen, Zusammenschaltungen oder eines automatisierten Datenaustauschs zwischen Endgeräten verwenden.
  • Der Nutzer hat die ihm übergebenen Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort geheim zu halten und so aufzubewahren, dass es keinem Dritten zugänglich ist. Hat der Nutzer den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem unberechtigten Dritten bekannt geworden sind, so hat er dies TEAMFON unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, seine tatsächliche Adresse anzugeben, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen. Wählt der Nutzer von einem anderen Standort eine Notrufnummer (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Notrufzentrale muss der Standort mitgeteilt werden.

§ 5 Entgelte und Zahlungsbedingungen

  • Der Nutzer schuldet die vertraglich vereinbarten Entgelte, wie sie sich aus einem Angebot von TEAMFON oder aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste für den TEAMFON-Dienst und/ oder TEAM-DSL ergeben.
  • Der Nutzer haftet für alle Nutzungen des TEAMFON-Dienstes/ TEAM-DSL, die er ermöglicht, gestattet oder geduldet hat, also auch für die Nutzung durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
  • Einmalentgelte wie Bereitstellungsentgelte oder der Kaufpreis für zur Verfügung gestellte Hard-/ Software sind nach Ausführung der betreffenden Leistung bzw. Lieferung fällig. Monatlich anfallende Anschlussentgelte und sonstige nutzungsunabhängige Entgelte (z.B. Flatrate) werden monatlich im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte werden für den jeweils zwei Monate zurückliegenden Abrechnungsmonat abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das im Nutzungsvertrag benannte oder anderweitig angegebene Konto von TEAM-FON zu zahlen.
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der für die zum Zeitpunkt der Erbringung der abgerechneten Leistung gültige Mehrwertsteuer. Kommt es während der Laufzeit des Vertrages zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, so schuldet der Nutzer für alle Leistungen, die ab Erhöhung der Mehrwertsteuer erbracht oder abgenommen werden, den erhöhten Mehrwertsteuersatz. Ein Sonderkündigungsrecht steht ihm für diesen Fall nicht zu.
  • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von TEAMFON aufrechnen.

§ 6 Einwendungen

Einwendungen gegen die Höhe der abgerechneten Verbindungsentgelte oder sonstige nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend nach Zugang der Abrechnung gegenüber der

TeamFON GmbH 
Schloßschmidstraße 5 (6. OG)
80639 München
Telefon: 089-427 005.60
Telefax: 089-427 005.55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

in Textform (Fax, Email) zu erheben. Einwendungen müssen spätestens 8 Wochen ab Rechnungsdatum bei TEAMFON eingegangen sein. Sind innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen bei TEAMFON eingegangen, so ist TEAMFON berechtigt, die der Abrechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen. Danach obliegt es dem Nut-zer, die Richtigkeit der Beanstandungen zu belegen. Auf § 45i TKG wird ausdrücklich hin-gewiesen. Auf die Folgen einer unterlassenen Beanstandung innerhalb der o. g. Frist weist TEAMFON nochmals ausdrücklich in ihrer Abrechnungen hin.

§ 7 Änderungen (Preise, Leistungen und AGB)

TEAMFON kann seine Preise, Leistungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den allgemeinen Marktgegebenheiten anpassen, insbesondere bei Preiserhöhungen der Netzanbieter seine Preise entsprechend erhöhen. Beabsichtigt TEAMFON eine Änderung von Preisen, Leistungen oder dieser AGB, so teilt TEAMFON dies seinen Nutzern rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Eintritt der Änderung mit (Änderungsmitteilung). Führt die beabsichtigte Änderung zu einer Erhöhung der Preise oder wirkt sie sich zu Lasten des Nutzers aus, so kann der Nutzer den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der mitgeteilten Änderung außerordentlich kündigen. TEAMFON wird den Nutzer auf dieses außer-ordentliche Kündigungsrecht zusammen mit der Änderungsmitteilung auch noch einmal gesondert hinweisen. Kündigt der Nutzer innerhalb der Frist nicht, so gilt die Änderung als genehmigt, und der Vertrag gilt zu den geänderten Konditionen fort.

§ 8 Sperre

  • Kommt der Nutzer mit Zahlungsverpflichtungen von wenigstens 75,00 EUR in Verzug, und liegt eine entsprechende Sicherheit nicht vor, so kann TEAMFON den Zu-gang des Nutzers auf dessen Kosten nach weiterer Maßgabe des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) ganz oder teilweise sperren. Der Nutzer bleibt für diesen Fall verpflichtet, die monatlich anfallenden Entgelte zu zahlen.
  • TEAMFON kann den Zugang des Nutzers ebenfalls sperren, wenn
    • a.) ein Grund zur fristlosen Kündigung im Sinne des § 10 Abs. 2, 3 gegeben ist,
    • b.) der Nutzer seinen vertraglichen Verpflichtungen gemäß § 4 zuwider handelt und die Zuwiderhandlung trotz Aufforderung durch TEAMFON nicht unverzüglich einstellt oder
    • c.) eine gesetzliche Verpflichtung zur Sperrung besteht.

§ 9 Haftung; Nomadische Nutzung

  • TEAMFON haftet für Schäden aufgrund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nach den Regelungen des TKG.
  • Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TEAMFON unbegrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht unter 9.1 fallen, haftet TEAMFON bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.
  • Im Übrigen haftet TEAMFON nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. TEAMFON haftet vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von mittelbaren Schäden wie entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  • Die Haftung von TEAMFON nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt unberührt.
  • Eine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Daten besteht unter Beachtung der vorstehenden Regelungen nur dann und nur insoweit, als der Nutzer seiner Pflicht zur Datensicherung nach § 4 Ziff. 7 nachgekommen ist.
  • Bei Absetzen von Notrufen bei nomadischer Nutzung (siehe § 4 Ziff. 10) kann es auf Grund der Verbindung mit einer örtlich nicht zuständigen Notrufstelle (Leitzentrale) zu Folgekosten kommen, z.B. weil die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Nutzer ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch außerhalb des angegebenen Standortes ausgelöste Notrufe aufzukommen.
  • TEAMFON weist darauf hin, dass bei VoIP im Vergleich zur traditionellen Telefonie keine Telefonleitung mehr benötigt wird und daher unter Umständen gewisse Einbußen in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit vorkommen können, die außerhalb des Einflussbereichs von TEAMFON stehen und für die demgemäß keine Haftung übernommen werden kann. Insbesondere ist der VoIP-Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmelde-anlagen geeignet, ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Nutzers.
  • TEAMFON haftet bei nomadischer Nutzung (siehe § 4 Ziff. 10) des Anschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufes an die zuständige Notrufstelle und daraus folgende Schäden.
  • Soweit die Haftung von TEAMFON nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von TEAMFON.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung

  • Der Vertrag wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei bis zum 3. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich automatisch um die anfängliche Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, sofern diese nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurden.
  • Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt vorbehalten.
  • TEAMFON kann den Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn
    • a. der Nutzer für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der abgerechneten Entgelte in Verzug kommt oder
    • b. der Nutzer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung eines Betrags, der mindestens dem Grundpreis für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt oder
    • c. eine Gefährdung der Einrichtungen von TEAMFON, insbesondere des DSL-Anschlusses oder des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen o-der eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
    • d. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Nutzer bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht voll-ständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist oder
    • e. über das Vermögen des Kunden ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt.
  • Kommt TEAMFON mit der Erbringung ihrer Leistungen in Verzug, so kann der Nutzer den Vertrag nur und erst dann kündigen, wenn er TEAMFON eine Nachfrist zur Leistungserbringung von wenigstens 2 Wochen gesetzt hat und TEAMFON auch nach Ablauf der Frist die Leistung nicht erbracht hat.
  • Alle Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail, Brief oder Fax).

§ 11 Datenschutz

  • TEAMFON erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich oder gesetzlich geboten ist. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. Sie werden gelöscht, sobald das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer beendet ist und die Daten nicht mehr zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Soweit sich aus gesetzlichen Regelungen längere Aufbewahrungsfristen oder kürzere Löschungsfristen ergeben, bleiben diese unberührt.
  • Über den vorstehendenden Umfang hinaus werden personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers oder bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis oder eines gesetzlichen Gebots verwendet. Der Nutzer wird dann, wenn er seine Einwilligung erteilt, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  • TEAMFON behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung der Waren vor.
  • Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  • Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer Dritte, die auf die Kaufsache zugreifen wollen, auf das Eigentum von TEAMFON hinzuweisen und TEAMFON unverzüglich in Textform (Fax, Email) zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Ist der Nutzer Kaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nutzung des TEAMFON-Dienstes und/oder TEAM-DSL die Gerichte ausschließlich zuständig, in deren Bezirk die TEAMFON ihren Sitz hat. TEAMFON bleibt es vorbehalten, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Sollte eine der vorstehenden Regelung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Vertrages insgesamt hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche, wirksame Regelung ersetzt, die dem bei Vertragsschluss von den Parteien gewollten am ehesten entspricht.
  • Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).