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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die TEAMFON GmbH (nachfolgend TEAMFON) bietet Unternehmern einen Dienst an, der das Führen von Telefongesprächen über das Internet (VoIP) gestattet. Im weiteren stellt TEAMFON auf Wunsch einen DSL-Anschluß (nachfolgend TEAM-DSL) bereit, über den der Nutzer Zugang zum Internet bekommen kann. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen TEAMFON und dem Nutzer in Bezug auf den TEAMFON Dienst sowie die Bereitstellung und Nutzung von TEAM-DSL.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn TEAMFON diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Nutzung des TEAMFON-Dienstes und die Bereitstellung von TEAM-DSL setzen den Abschluss eines Nutzungsvertrages voraus. Von uns unterbreitete Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir die schriftliche Bestellung des Nutzers schriftlich bestätigen.
  2. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Nutzer seine Zugangsdaten, mit denen er den Dienst aktivieren und nutzen kann.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Mit dem TEAMFON-Dienst ermöglicht TEAMFON dem Nutzer das Führen von Gesprächen über das Internet. Die einzelnen Leistungsmerkmale des TEAMFON-Dienstes ergeben sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung [LINK].
  2. Die Inanspruchnahme des TEAMFON-Dienstes setzt das Vorhandensein eines DSL-Anschlusses sowie bestimmter Hard- und Software beim Nutzer voraus. Alle technischen oder sonstigen Voraussetzungen finden sich in der Leistungsbeschreibung [LINK].
  3. TEAMFON stellt auf Wunsch dem Nutzer einen TEAM-DSL-Anschluss zur Verfügung. Die einzelnen Leistungsmerkmale des TEAM-DSL-Anschlusses ergeben sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung [LINK] sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
  4. TEAMFON erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen. Da die Leistungen über das Internet erbracht werden, kann es zu Unterbrechungen, Beschränkungen oder Beeinträchtigungen des Dienstes kommen, die nicht im Einflussbereich von TEAMFON liegen. TEAMFON übernimmt daher keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes, für eine konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung durch ein bestimmtes Netz.
  5. TEAMFON behält sich vor, einzelne Zielrufnummern oder Zielrufnummerngruppen zu sperren. TEAMFON wird dabei die Interessen des Nutzers berücksichtigen. Auf Verlangen teilt TEAMFON dem Nutzer mit, welche Nummern von der Sperrung betroffen sind.

§ 4 Allgemeine Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer hat bei der Beauftragung die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sachlich richtig und vollständig anzugeben. Ändern sich diese Daten während der Dauer des Vertrages, so hat dies der Nutzer TEAMFON unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, den TEAMFON-Dienst/TEAM-DSL entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, über den TEAMFON-Dienst/TEAM-DSL keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie keine gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu verletzen. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, unter Nutzung des TEAMFON-Dienstes/TEAM-DSL jugendgefährdende, kinderpornografische, extremistische oder rassistische Inhalte zu verbreiten, Dritte zu bedrohen oder zu belästigen (z.B. durch sog. „cold-calls“ oder “Telefon-Spamming”).
  3. Verwendet der Nutzer eine Anrufweiterleitung, so hat er sicherzustellen, dass der Inhaber der Empfangsstelle, an die die Anrufe weiter geleitet werden, mit der Weiterleitung einverstanden ist.
  4. Der Nutzer stellt TEAMFON von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten gegen TEAMFON wegen des Missbrauchs des TEAMFON-Dienstes und/oder TEAM-DSL durch den Nutzer erhoben werden.
  5. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den TEAMFON-Dienst und/oder TEAM-DSL ohne schriftliche Zustimmung von TEAMFON Dritten zur Verfügung zu stellen oder Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Dritte sind auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
  6. Der Nutzer hat die ihm übergebenen Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort geheim zu halten und so aufzubewahren, dass es keinem Dritten zugänglich ist. Hat der Nutzer den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem unberechtigten Dritten bekannt geworden sind, so hat er dies TEAMFON unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Entgelte und Zahlungsbedingungen

  1. Der Nutzer schuldet die vertraglich vereinbarten Entgelte, wie sie sich aus einem Angebot von TEAMFON oder aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste für den TEAMFON-Dienst und/oder TEAM-DSL ergeben.
  2. Einmalentgelte wie Bereitstellungsentgelte oder der Kaufpreis für zur Verfügung gestellte Hard-/Software sind nach Ausführung der betreffenden Leistung bzw. Lieferung fällig. Monatlich anfallende Anschlussentgelte und sonstige nutzungsunabhängige Entgelte (z.B. Flatrate) werden monatlich im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte werden jeweils für den vorangegangenen Monat (Abrechnungsmonat) abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das im Nutzungsvertrag benannte oder anderweitig angegebene Konto von TEAMFON zu zahlen.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der für den zum Zeitpunkt der Erbringung der abgerechneten Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Kommt es während der Laufzeit des Vertrages zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, so schuldet der Nutzer für alle Leistungen, die ab Erhöhung der Mehrwertsteuer erbracht oder abgenommen werden, den erhöhten Mehrwertsteuersatz. Ein Sonderkündigungsrecht steht ihm für diesen Fall nicht zu.

§ 6 Einwendungen

Einwendungen gegen die Höhe der abgerechneten Verbindungsentgelte oder sonstige nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend nach Zugang der Abrechnung gegenüber der

TEAMFON GmbH
Stahlgruberring 11
81829 München
Telefon: 089-427 005.0
Telefax: 089-427 005.55
E-Mail: info@teamfon.de

schriftlich oder in Textform (Fax, e-Mail) zu erheben. Einwendungen müssen spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungsdatum bei TEAMFON eingegangen sein. Liegen bis dahin keine Einwendungen vor, so gilt dies als Genehmigung der Abrechnung. TEAMFON wird in den Abrechnungen noch einmal gesondert auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

§ 7 Änderungen der Preise und Leistungen

TEAMFON kann seine Preise und Leistungen den allgemeinen Marktgegebenheiten anpassen, insbesondere bei Preiserhöhungen der Netzanbieter seine Preise entsprechend erhöhen. Beabsichtigt TEAMFON eine Änderung von Preisen oder Leistungen, so teilt TEAMFON dies seinen Nutzern rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Eintritt der Änderung mit (Änderungsmitteilung). Führt die beabsichtigte Änderung zu einer Erhöhung der Preise oder wirkt sie sich zu Lasten des Nutzers aus, so kann der Nutzer den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der mitgeteilten Änderung außerordentlich kündigen. TEAMFON wird den Nutzer auf dieses außerordentliche Kündigungsrecht zusammen mit der Änderungsmitteilung auch noch einmal gesondert hinweisen. Kündigt der Nutzer innerhalb der Frist nicht, so gilt die Änderung als genehmigt und der Vertrag gilt zu den geänderten Konditionen fort.

§ 8 Sperre

  1. Kommt der Nutzer mit Zahlungsverpflichtungen von wenigstens 75,00 EUR in Verzug, und liegt eine entsprechende Sicherheit nicht vor, so kann TEAMFON den Zugang des Nutzers auf dessen Kosten und nach Maßgabe des § 19 Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sperren. Der Nutzer bleibt für diesen Fall verpflichtet, die monatlich anfallenden Entgelte zu zahlen.
  2. TEAMFON kann den Zugang des Nutzers ebenfalls sperren, wenn

a.) ein Grund zur fristlosen Kündigung im Sinne des § 10 Abs. 2, 3 gegeben ist,

b.) der Nutzer seinen vertraglichen Verpflichtungen gemäß § 4 zuwider handelt und die Zuwiderhandlung trotz Aufforderung durch TEAMFON nicht unverzüglich einstellt oder

c.) eine gesetzliche Verpflichtung zur Sperrung besteht.

§ 9 Haftung

  1. TEAMFON haftet für Personenschäden, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und im übrigen nur für solche Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
  2. Darüber hinaus haftet TEAMFON bei (einfacher) Fahrlässigkeit nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Zusicherung einer Beschaffenheitsangabe und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), im letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
  3. Die TEAMFON haftet vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von mittelbaren Schäden, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Sie haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
  4. Ist die Haftung nicht gemäß den vorstehenden Regelungen bereits ausgeschlossen, so haftet TEAMFON bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit für Vermögensschäden maximal bis zu einem Betrag von 12.500,00 EUR (zwölftausendfünfhundert Euro) je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von TEAMFON auf zehn Millionen Euro jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach diesem Absatz entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
  5. Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen der TEAMFON sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
  6. Soweit die Haftung von TEAMFON nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von TEAMFON.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei bis zum 3. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt vorbehalten.
  3. TEAMFON kann den Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn

a. Der Nutzer für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der abgerechneten Entgelte in Verzug kommt oder

b. der Nutzer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung eines Betrags, der mindestens dem Grundpreis für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt oder

c. eine Gefährdung der Einrichtungen von TEAMFON, insbesondere des DSL-Anschlusses oder des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder

d. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Nutzer bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

  1. Kommt TEAMFON mit der Erbringung ihrer Leistungen in Verzug, so kann der Nutzer den Vertrag nur und erst dann kündigen, wenn er TEAMFON eine Nachfrist zur Leistungserbringung von wenigstens 2 Wochen gesetzt hat, und TEAMFON auch nach Ablauf der Frist die Leistung nicht erbracht hat.

§ 11 Datenschutz

  1. TEAMFON erhebt personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich oder gesetzlich geboten ist. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. Sie werden gelöscht, sobald das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer beendet ist, und die Daten nicht mehr zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Soweit sich aus gesetzlichen Regelungen längere Aufbewahrungsfristen oder kürzere Löschungsfristen ergeben, bleiben diese unberührt.
  2. Über den vorstehendenden Umfang hinaus werden personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers verwendet. Der Nutzer wird dann, wenn er seine Einwilligung erteilt, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Ist der Nutzer Kaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nutzung des TEAMFON-Dienstes und/oder TEAM-DSL die Gerichte ausschließlich zuständig, in deren Bezirk die TEAMFON ihren Sitz hat. TEAMFON bleibt es vorbehalten, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Sollte eine der vorstehenden Regelung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Vertrages insgesamt hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche, wirksame Regelung ersetzt, die dem bei Vertragsschluss von den Parteien gewollten am ehesten entspricht.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).